Der für Sie erstellte Jahresabschluss und/oder die Einnahmen-Überschussrechnung dienen nicht nur der Besteuerung. Sie sind außerdem Grundlage für Entscheidungen bei der Kreditvergabe durch Banken und geben Auskunft über den Erfolg Ihres Unternehmens.
Die von mir erstellten Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen für sämtliche Rechtsformen berücksichtigen neben den unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften (z.B. Handelsrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht) auch Ihre persönlichen Vorgaben und Wünsche.
Darüber hinaus beachte ich natürlich auch die neuesten Vorgaben zur E-Bilanz, damit ein reibungsloser Ablauf mit den Finanzbehörden gewährleistet ist.
Gerne führe ich bei Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen auch eine Plausibilitätsbeurteilung für Sie durch.